Starke Frauen für eine starke Politik.
Erfolge
Über 60 Jahre Politik von Frauen. Erfolge von Frauen – Erfolge für Frauen. Eine Bilanz die sich sehen lassen kann: |
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2016 | ||||
Erhöhung des Kinderzuschlages | ||||
2015 | ||||
Erhöhung des Kindergeldes (in 2 Stufen) und des Kinderfreibetrages; Einführung von ElterngeldPlus (bis 28 Monate); Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende |
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2014 | ||||
Einführung der Mütterrente; Flexiquote für die Wirtschaft |
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2013 | ||||
Rechtsanspruch auf einen KITA Platz für U3jährige Kinder; Einführung des Betreuungsgeldes |
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2012 | ||||
neues Bundeskinderschutzgesetz | ||||
2011 | ||||
Erster „Boys Day“ – analog zum “Girls Day” | ||||
2010 | ||||
Einführung des „Faktorverfahrens“ im Jahressteuergesetz 2009, Alternative zur Steuerklasse V (ab 2010) | ||||
2009 | ||||
Regelung zur Vermeidung von Spätabtreibungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz. Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. |
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2008 | ||||
Finanzielle Entlastung der Familien durch das Familienleistungsgesetz | ||||
2007 | ||||
Gesetz zur Einführung von Elterngeld und Elternzeit | ||||
2006 | ||||
Bessere steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten | ||||
2005 | ||||
Angela Merkel wird die erste Bundeskanzlerin Deutschlands | ||||
2004 | ||||
Konzeption für eine Familienkasse | ||||
2003 | ||||
Initiative zur Bestrafung von Freiern von Zwangsprostituierten | ||||
2001 | ||||
Abschaffung der Witwenrente wird verhindert. Das 30-prozentige Frauenquorum wurde unbefristet in der Satzung festgeschrieben (seit 1996). |
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2000 | ||||
Umsetzung und Weiterentwicklung des familienpolitischen Programms der CDU (Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Ausbau von qualifizierten Kinderbetreuungsangeboten und Einführung des Familiengeldes). | ||||
1999 | ||||
Rentenreform tritt in Kraft: stufenweise Anrechnung von Erziehungszeiten bis zum Jahr 2000 mit 100 % des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten. | ||||
1998 | ||||
Kindschaftsrechtsreform (Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder) sowie Änderung des Sorgerechtes werden verabschiedet. Neues Hochschulrahmengesetz wird mit besonderer Frauenförderung gekoppelt. | ||||
1997 | ||||
Vergewaltigung in der Ehe wird unter Strafe gestellt. Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen den Frauenhandel werden verschärft. |
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1996 | ||||
Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahre. Die Drittelbeteiligung (Quorum) in der CDU an allen Ämtern und Mandaten wird beschlossen. Sie eröffnet den Frauen in der CDU mehr Chancen in der Politik. |
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1995 | ||||
Neuregelung des § 218. Frauen erhalten umfangreiche Hilfeleistungen. | ||||
1994 | ||||
Verlängerung der Verjährungsfrist für Sexualdelikte. Ergänzung Art. 3 GG: Der Staat wird im Grundgesetz verpflichtet, die Gleichberechtigung tatsächlich durchzusetzen und bestehende Nachteile zu beseitigen = zweites Gleichberechtigungsgesetz | ||||
1993 | ||||
Verlängerung der Bezugszeit von Erziehungsgeld von 18 auf 24 Monate. Unterhaltsvorschuss für Kinder bis 12 Jahre wird bis zu 6 Jahren gezahlt. | ||||
1992 | ||||
Erhöhung des Kindergeldes (um rund 30 %) und Erhöhung des Baukindergeldes (auf DM 1.000 pro Kind für 8 Jahre). Erhöhung des BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz). | ||||
1991 | ||||
Erhöhung der steuerlichen Freibeträge für Alleinerziehende. | ||||
1990 | ||||
Verabschiedung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes, Erhöhung des Wohngeldes für Familien. | ||||
1986 | ||||
Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie (Erweiterungen 1988, 1989, 1992 und 1993) | ||||
1985 | ||||
Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung der Teilzeitarbeit. Gezielte Steuerentlastungen für Alleinerziehende werden umgesetzt. | ||||
1986 | ||||
Einführung von Erziehungsgeld, Erziehungsurlaub und Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Rente | ||||
1983 | ||||
Einführung und Erhöhungen des Kinderfreibetrages (1983, 1986, 1990). | ||||
1977 | ||||
Haushalt und Beruf sind gleichwertig. Im Ehe- und Familienrecht steht seitdem „Beide Ehepartner sind gleichberechtigt, erwerbstätig zu sein – bei der Wahl und Ausübung haben sie auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie die gebotene Rücksicht zu nehmen.“ | ||||
1957 | ||||
Das 1. Gleichberechtigungsgesetz wird verabschiedet: Frauen dürfen auch ohne Einwilligung ihres Mannes berufstätig sein. | ||||
1952 | ||||
Mutterschutzgesetz | ||||
1949 | ||||
Verankerung der Gleichberechtigung von Mann und Frau im Grundgesetz (GG) | ||||